| Fakten zur Jagdschiessanlage |
|
Ständiger Schiesslärm (800‘000 Schüsse von 3‘300 Schützen pro Jahr) im Bereich Heimgarten mit Schülerheim, Pferdepensionen und Naherholungsgebiet.
Missbräuchliche Nutzung der Landwirtschaftszone für eine Sportanlage. Für das jagdliche Bedingungsschiessen müssen die Jäger alle 2 Jahre 4Kugel-Schüsse auf die Rehscheibe (100m) und 4 Schrotschüsse auf den laufenden Hasen mit Klappfalle (30 m) abgeben. Das Programm kann beliebig oft wiederholt werden bis es erfüllt wird. Als Vorbereitung dazu brauchen die Jäger offensichtlich eine Jagschiessanlage mit mindestens 14 verschiedenen Schiessanlagen inkl. Schiesskino und Tontaubenschiessanlagen, Büchsenmacherei, Theoriesaal, Restaurant und ca. 150 Parkplätzen. Die zwei Scheibenanlagen (Reh und laufender Hase) könnten problemlos dezentral in einigen bestehenden Schiessanlagen integriert werden. Das vom Kanton für Jäger geforderte Pflichtschiessen könnte erfüllt werdenm ohne dass in der Landwirtschaftszone eine Grosssportanlage erstellt werden müsste, die nie kostendeckend betrieben werden kann. Vom Embracher Naturschutzgebiet soll die Anlage ins Bülacher Naturschutzgebiet verlegt werden. Als Vorbedingung für die Kiesausbeutung in Bülach wurde ein Gestaltungsplan erstellt und darin als Bedingung ökologische Ausgleichs-/ Biotopflächen von mindestens 2 Hektaren ausgeschieden. Ca. 1.55 ha Biotopfläche liegen im Bereich der neuen ca. 5 ha grossen Schiessanlage. Die Landabtretung, die Neuparzellierung und die Nutzungsänderung dürfen erst bewilligt werden, wenn die Auflagen des alten Gestaltungsplanes vollständig erfüllt sind. Die heute bereits genutzten Landwirtschaftsflächen sind in einem schlechten Zustand, insbesondere weil diese nicht fachgerecht entsprechend dem Gestaltungsplan erstellt wurden (zu kleines Oberflächengefälle und verdichtete Böden (Tiefenlockerung), dadurch Staunässe und ungenügende Bodendurchlüftung. Das im Gestaltungsplan verlangte Biotop längs des Simeligrabens wurde zu klein (Fläche von ca. 4‘500 m2 anstatt 6‘000 m2) ausgeführt. Die Restfläche von mindestens 1.55 ha (Gesamtfläche mindestens 2 ha) ist im übrigen Gestaltungsplangebiet vorzusehen. Es ist aber undenkbar, dass im Bereich der Jagdschiessanlage entsprechend geeignete nach Süden exponierte Biotopflächen zur Verfügung gestellt werden können. Es kann nicht sein, das der Kanton bzw. das Amt für Landschaft und Natur unter dem Deckmantel des Jagdwesens eine Grosssportanlage mit Restaurant und 150 Parkplätzen - eine eigentliche Event-Anlage - in der Landwirtschaftszone baut, obwohl die für die Jagd notwendigen Anlagen auch in den bereits bestehenden Schiessanlagen eingerichtet werden könnten. Für das jagdliche Bedingungsschiessen müssen die Jäger alle 2 Jahre 4 Kugel-Schüsse auf die Rehscheibe (100m) und 4 Schrotschüsse auf den laufenden Hasen mit Klappfalle (30 m) abgeben (siehe Anhang). Das Programm kann beliebig oft wiederholt werden bis es erfüllt wird. Als Vorbereitung dazu brauchen die Jäger offensichtlich eine Jagschiessanlage mit mindestens 14 verschiedenen Schiessanlagen inkl. Schiesskino und Tontauben-schiessanlagen, Büchsenmacherei, Theoriesaal, Restaurant und ca. 150 Parkplätzen. Die zwei Scheibenanlagen (Reh und laufender Hase) könnten problemlos dezentral in einigen bestehenden Schiessanlagen integriert werden. Wodurch das vom Kanton für Jäger geforderte Pflichtschiessen erfüllt werden könnte, ohne dass in der Landwirtschaftszone eine Grosssportanlage erstellt werden müsste, die nie kostendeckend betrieben werden kann. Vom Embracher Naturschutzgebiet soll die Anlage ins Bülacher Naturschutzgebiet verlegt werden. Als Vorbedingung für die Kiesausbeutungin Bülach wurde ein Gestaltungsplan erstellt und darin als Bedingungökologische Ausgleichs-/ Biotopflächen von mindestens 2 Hektaren ausgeschieden. Ca. 1.55 ha Biotopfläche liegen im Bereich der neuen ca. 5 ha grossen Schiessanlage. Die Landabtretung, die Neuparzellierung und die Nutzungsänderung dürfen erst bewilligt werden, wenn die Auflagen des alten Gestaltungsplanesvollständig erfüllt sind. Die heute bereits genutzten Landwirtschaftsflächen sind in einem schlechten Zustand, insbesondere weil diese nicht fachgerecht Zusammengestellt von Theo Altorfer |